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Der Bundesfinanzhof (BFH) beerdigt die spanische S.L. zum Kauf einer Ferienimmobilie - 3. Beispielrechnung

Der Bundesfinanzhof (BFH) beerdigt die spanische S.L. zum Kauf einer Ferienimmobilie

Neue BFH-Rechtsprechung - Kostenmiete European@ccounting Center of Competence® 5 01-2017 Das Grundstück und Gebäude wird vom Gesellschafter zu Wohnzwecken ge- nutzt. Die Ertragslage der spanischen Gesellschaft ist seit 2005 bis 2014 nega- tiv (Dauerverluste). Offensichtlich ist die gezahlte „Miete“ zu niedrig, um einen Gewinn zu erzielen. Es ist aber Ziel und Aufgabe einer Kapitalgesellschaft, einen Gewinn zu erzielen. Die angemessene Miete ist nach dem ortsüblichen Miet- spiegel (Fremdvergleich, Preisvergleichsmethode) in … Ort … auf Mallorca zu bestimmen. Als Untergrenze für eine dem Fremdvergleich entsprechende Miete sind die Kosten der Gesellschaft zuzüglich einem Gewinnzuschlag anzusetzen. Der Vorteil aus der verbilligten Nutzung der spanischen Ferienimmobilie ist als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren und führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen (Dividenden) im Inland. Für die Besteuerung des Gesellschafter im Inland ist die deutsche Finanzver- waltung zuständig. Dabei ist deutsches Steuerrecht maßgeblich. Da sich die deutsche Finanzverwaltung aktuell auf geltendes Recht der obersten Gerichtsbarkeit stützt, sehen wir die Erfolgsaussichten von Einsprüchen als äu- ßerst gering an. 3. Beispielrechnung Um die Auswirkungen besser zu verstehen, haben wir folgendes Beispiel gebildet: 3.1 Immobilie auf Mallorca Kaufpreis 1.000.000,00 EUR Anteil des Gebäudes 700.000,00 EUR Anteil des Grundstücks 300.000,00 EUR Finanzierung durch Eigenkapital 1.000.000,00 EUR Neue Heizungsanlage 100.000,00 EUR 3.2 Berechnung nach neuer BFH-Rechtsprechung Kapitalverzinsung 4,5 % von 1.000.000,00 EUR 45.000,00 EUR Gebäude-AfA 2 % von 700 T€ 14.000,00 EUR Heizungsanlage 2 % von 100 T€ 2.000,00 EUR Gewinnaufschlag 5 % (61.000,00 EUR x 5 %) 3.050,00 EUR Summe/Kostenmiete lt. BFH 64.050,00 EUR

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